Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden Klassen aus:

 

Klasse AM 
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) (Mopeds): bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h, elektrische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor; Hubraum ≤ 50 cm³ oder Nenndauerleistung ≤ 4 kW (bei Elektromotoren); Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen Dreirädrige Kleinkrafträder: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h; Hubraum ≤ 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), Nutzleistung ≤ 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder Nenndauerleistung ≤ 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h, Hubraum ≤ 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), Nutzleistung ≤ 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder Nenndauerleistung ≤ 4 kW (bei Elektromotoren); max. Leermasse 350 kg (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen)


Klasse A1 
Krafträder (auch mit Beiwagen): Hubraum ≤ 125 cm³, Motorleistung ≤ 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern: Hubraum > 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h und Leistung ≤ 15 kW


Klasse A2 
Krafträder (auch mit Beiwagen): Motorleistung ≤ 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,2 kW/kg)

 

Klasse A 
Krafträder ( auch mit Beiwagen): Hubraum > 50 cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Leistung > 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern: Hubraum > 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h und Leistung > 15 kW


Klasse B 
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zulässige Gesamtmasse ≤ 3 500 kg, zur Beförderung von ≤ 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ 750 kg oder mit Anhänger zulässige Gesamtmasse > 750 kg, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3 500 kg) Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers > 750 kg und zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination > 3 500 kg, max. 4 250 kg


Klasse BE 
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers ≤ 3 500 kg


Klasse C1 
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zulässige Gesamtmasse > 3 500 kg, max. 7 500 kg; zur Beförderung von ≤ 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)

 

Klasse C1E 
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger: zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination > 3 500 kg, max. 12 000 kg  Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers > 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12 000 kg

 

Klasse C
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zulässige Gesamtmasse > 3 500 kg, zur Beförderung ≤ 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)


Klasse CE 
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse > 750 kg)


Klasse D1 
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zur Beförderung von > 8 ≤ 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut; Länge ≤ 8 m (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)


Klasse D1E 
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse > 750 kg)


Klasse D 
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zur Beförderung von > 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)


Klasse DE

Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse > 750 kg)


Klasse T 
Zugmaschinen: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:  bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


Klasse L 
Zugmaschinen: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 40 km/h, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit ≤ 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 

Hier finden sie uns

Fahrschule Mario Schmidt

In der Trift 70

57462 Olpe 

Kontakt

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine WhatsApp

02761 9475551

0179 7991394


Anrufen

E-Mail

Anfahrt