Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden Klassen aus:

 

Klasse AM 
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) (Mopeds): bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h, elektrische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor; Hubraum ≤ 50 cm³ oder Nenndauerleistung ≤ 4 kW (bei Elektromotoren); Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen Dreirädrige Kleinkrafträder: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h; Hubraum ≤ 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), Nutzleistung ≤ 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder Nenndauerleistung ≤ 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h, Hubraum ≤ 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), Nutzleistung ≤ 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder Nenndauerleistung ≤ 4 kW (bei Elektromotoren); max. Leermasse 350 kg (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen)


Klasse A1 
Krafträder (auch mit Beiwagen): Hubraum ≤ 125 cm³, Motorleistung ≤ 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern: Hubraum > 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h und Leistung ≤ 15 kW


Klasse A2 
Krafträder (auch mit Beiwagen): Motorleistung ≤ 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht ≤ 0,2 kW/kg)

 

Klasse A 
Krafträder ( auch mit Beiwagen): Hubraum > 50 cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Leistung > 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern: Hubraum > 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h und Leistung > 15 kW


Klasse B 
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zulässige Gesamtmasse ≤ 3 500 kg, zur Beförderung von ≤ 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ 750 kg oder mit Anhänger zulässige Gesamtmasse > 750 kg, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3 500 kg) Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers > 750 kg und zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination > 3 500 kg, max. 4 250 kg


Klasse BE 
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers ≤ 3 500 kg


Klasse C1 
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zulässige Gesamtmasse > 3 500 kg, max. 7 500 kg; zur Beförderung von ≤ 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)

 

Klasse C1E 
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger: zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination > 3 500 kg, max. 12 000 kg  Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers > 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12 000 kg

 

Klasse C
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zulässige Gesamtmasse > 3 500 kg, zur Beförderung ≤ 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)


Klasse CE 
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse > 750 kg)


Klasse D1 
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zur Beförderung von > 8 ≤ 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut; Länge ≤ 8 m (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)


Klasse D1E 
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse > 750 kg)


Klasse D 
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zur Beförderung von > 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg)


Klasse DE

Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse > 750 kg)


Klasse T 
Zugmaschinen: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:  bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


Klasse L 
Zugmaschinen: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 40 km/h, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit ≤ 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 

Hier finden sie uns

Fahrschule Mario Schmidt

In der Trift 70

57462 Olpe 

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